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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11681/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11681/99 (https://dejure.org/1999,18928)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.1999 - 2 A 11681/99 (https://dejure.org/1999,18928)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11681/99 (https://dejure.org/1999,18928)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11681/99
    Danach tritt eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln dann nicht ein, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels (hierzu können auch formlose Rechtsbehelfe gehören) gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch eines Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 -, BVerwGE 107, 29 sowie Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 22.97 -).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener - bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11681/99
    Danach tritt eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln dann nicht ein, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels (hierzu können auch formlose Rechtsbehelfe gehören) gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch eines Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 -, BVerwGE 107, 29 sowie Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 22.97 -).
  • OLG Koblenz, 05.03.2003 - 1 U 1047/02

    Staatshaftung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz: Ausschluss wegen unverschuldeter

    Selbst wenn der Senat von einer derartigen Vorab-Bescheidungspflicht (auch in "Massenbeförderungsverfahren") ausginge (anders wohl OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2002 - 2 A 11040/02 OVG; Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11681/99-OVG), wofür gute Gründe sprechen (vgl. nur BGHZ 129, 226 ff., 229 f.; Staudinger-Wurm § 839 Rdnr. 692), wäre ein derartiges amtspflichtwidriges Verhalten hier nicht schuldhaft begangen worden.
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